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Das neue Verpackungsgesetz für Essen zum MitnehmenMehrwegbehälter zum Mitnehmen sollen künftig zu geringerem Rohstoffverbrauch, zu Abfallvermeidung und somit zu mehr Schonung der Umwelt führen. Neben Einwegverpackungen sind ab 2023 Gastronomiebetriebe verpflichtet auch Mehrwegverpackungen für Essen und Getränke anzubieten. Bekannt ist, dass seit dem 3. Juli 2021 Herstellung und Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik, wie Einwegbesteck und -tellern, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen, EU-weit verboten sind. Das gilt ebenso für To-Go-Becher und Einweg-Lebensmittelbehälter aus Styropor. Pfandpflicht für Getränkebehältnisse |
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